Erstreinigung

Die Erstreinigung von Neu- und Altbauten sowie konventionellen Bauarten und solcher nach Minergiestandard sind unabdingbar.

Die SIA –Richtlinie 2023 setzt seit geraumer Zeit eine Erstreinigung der Lüftungsanlage bei Neu- und Altbauten voraus. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass wir bei der Lüftungsreinigung nach einigen Jahren auf defekte Anlageteile oder zerdrückte Lüftungsschläuche stossen. In extremen Fällen sammelt sich sogar Wasser in den Lüftungsrohren – stehendes Wasser in Lüftungsanlagen kann die Gesundheit gefährden.

Solchen Fällen kann mit einer Erstreinigung in Form einer Hygienekontrolle oder sogar einer Hygiene-Erstinspektion nach SWKI 104-01/2 vorgebeugt werden. Falls dennoch notwendig, kann eine Kamerainspektion der eingelegten Comfo – Tube Rohre durchgeführt werden und allfällig verschmutze Rohre können gereinigt werden.